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Barrierefreiheit

WVG/Matthias Leitzke

Schulungen für Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Als Service für Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bietet die WVG eine umfangreiche Schulung an, die mögliche Ängste abbaut und den sicheren Umgang mit dem ÖPNV stärkt. Ab einer Teilnehmerzahl von fünf Personen besuchen Sie unsere Sicherheitstrainer vor Ort. Im theoretischen Einführungsteil und dem praktischen Übungsteil, bei dem ein Linienbus der WVG zum Einsatz kommt, werden anhand zahlreicher Beispiele und Übungen Tipps an die Hand gegeben, die mit Gehhilfe, Rollator oder Rollstuhl in Ruhe erfahren und erprobt werden können.

Um ausreichend auf die persönlichen Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmer eingehen zu können, ist die Teilnehmerzahl auf rund 20 Personen beschränkt.

Barrierefrei unterwegs - mit der WVG

Um das Ein- und Aussteigen auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen komfortabler zu machen, hat die WVG ihre Flotte komplett auf Niederflurbusse umgerüstet. Die Bauart dieser Busse erleichtert die Benutzung, da der Einstiegsbereich stufenlos ist. Mithilfe einer elektronischen Luftfederung können die Busse um rund acht Zentimeter abgesenkt werden, sodass das Fahrzeugniveau knapp den Boden erreicht. Zudem sind rund 80 Prozent aller WVG-Busse im Einstiegsbereich mit einer Klapprampe ausgestattet. Um ganz sicher zu gehen, dass auf der gewünschten Fahrtstrecke ausschließlich Niederflurbusse mit Rampe eingesetzt sind, können sich Fahrer/-innen eines Rollstuhles zwei Tage vor Fahrtantritt bei der WVG unter der Telefonnummer 05361/ 189 8888 melden. Die Mitarbeiter sorgen dann dafür, dass der Einsatz eines Niederflurbusses mit Rampe gesichert ist, und stehen Ihnen darüber hinaus gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Beförderung schwerbehinderter Personen

Menschen mit Schwerbehinderung können in allen Bussen und auch Straßenbahnen des VRB sowie in allen zuschlagfreien und für den Verbundtarif zugelassenen Zügen der DB Regio AG (außer in InterCity-Zügen) in der 2. Klasse unentgeltlich mitfahren. Als Fahrtausweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und zusätzlichem Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Begleitpersonen werden ebenso unentgeltlich befördert, wenn im Ausweis der Zusatz “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vermerkt, oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist.

Hinweise und Tipps zum Thema unbehinderte Mobilität finden Sie unter anderem auch auf der Internetseite einfach-teilhaben.de, einem Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.

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