Einkaufsbedingungen
1. Für Lieferungen und Leistungen liegen diese Einkaufsbedingungen zugrunde. Für Leistungsaufträge gelten zusätzlich die jeweiligen Vertragsbedingungen der WVG GmbH. Die Einkaufs- und Vertragsbedingungen werden vom Auftragnehmer durch die Annahme bzw. Ausführung der Lieferungs- und Leistungsaufträge anerkannt. Entgegenstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen unserer Auftragnehmer sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigt haben. Das gleiche gilt für Aufträge an Subunternehmer, die in unserem Auftrag und für unsere Rechnung erteilt werden.
2. Der Auftrag gilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.
3. Aufträge über Lieferungen und Leistungen sind nur dann für uns rechtsverbindlich, wenn sie in schriftlicher Form aufgegeben werden.
Mündliche oder telefonische Absprachen, auch im Rahmen bereits schriftlich vorliegender Aufträge, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Nichtbeachtung dieser Bedingung durch unsere Auftragnehmer schließt jeden eventuellen Schadensersatz an uns aus, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese ist am Tage der Lieferung bzw. Leistung mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz gesondert in der Rechnung auszuweisen.
5. Bei den in dringenden Fällen ohne Preisangabe erteilten Aufträgen behalten wir uns das Recht auf Preisverhandlungen vor. Sollte bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung keine Einigung zustande kommen, ist die Leistung durch den Auftragnehmer trotzdem zu bewirken.
6. Werden die vereinbarten Liefertermine nicht eingehalten, so treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ohne weitere Mahnung ein.
7. Bis zum Tage der Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer sind wir berechtigt, den Termin zur Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
8. Nicht vereinbarte Voraus-, Teil- oder Mehrlieferungen werden nicht abgenommen.
9. Die Lieferungen sind durch Versandanzeigen zu avisieren, den Sendungen selbst ausführliche Begleitpapiere beizufügen. Bei Nichtbeachtung gehen daraus entstandene Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.
10. Die Prüfung und Abnahme der Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt bei unseren Empfangsstellen, sie ist maßgebend für die Vertragserfüllung. Von unseren Auftragnehmern in deren Fertigungsstätten gewünschte und von unseren Beauftragten durchgeführte Abnahmen sind stets als Vorabnahmen zu betrachten.
11. Die Sendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, jeweils zu den günstigsten Bedingungen an die im Bestellschreiben genannte Versandanschrift zu liefern.
12. Die Gefahr geht grundsätzlich, auch im Falle des Versendungskaufes, erst mit Übernahme der Ware auf den Besteller über.
13. Für die Gewährleistung und Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Einwand wegen verspäteter Mängelrüge ist ausgeschlossen.
14. Verpackung und Transportversicherung gehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu Lasten des Lieferers.
15. Es bleibt dem Besteller in dringenden Fällen überlassen, festgestellte Mängel selbst zu beseitigen. Alle übrigen Rechte blieben unberührt.
16. Die Verantwortung und Haftung gegenüber Dritten für etwaige Schutzrechtsverletzungen übernimmt grundsätzlich der Auftragnehmer.
17. Rechtlich begründete Forderungen seitens unserer Auftragnehmer können an Dritte nur dann abgetreten werden, wenn wir hierzu unsere Genehmigung erteilt haben.
18. In der Rechnung ist unsere Bestellnummer anzugeben. Bei der Abrechnung von Dienstleistungsaufträgen müssen die Rechnungen einen Hinweis darauf enthalten, ob es sich um eine Teil- oder Schlussrechnung handelt.
19. Wir sind berechtigt, bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser Daten über den Auftragnehmer gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen ausschließlich Wolfsburg.