Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 1. April 2024
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.wvg.de/.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Externe Webseiten und verlinkte sowie herunterladbare Dokument sind nicht unbedingt barrierefrei.
• Ältere Dokumente und pdf. Dateien
• Nicht alle Links, Grafiken und Bilder
• Keine Gebärdensprache vorhanden
Im Rahmen zukünftiger Relaunches werden bekannte nicht barrierefreie Inhalte sukzessive behoben und barrierefrei gestaltet.
Die aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei§§ 9a ff NBGG.
Von der barrierefreien Gestaltung können öffentliche Stellen ausnahmsweise absehen oder diese schrittweise herstellen, soweit sie durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet werden. Ältere Dokumente sind nicht barrierefrei – alle Dokumente ab 1. Juni 2024 werden schrittweise angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. März 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Prüfung durch Eye-Able.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Datenschutzbeauftragter
Heßlinger Straße 1-5
38440 Wolfsburg
E-Mail: datenschutz@stadtwerke-wob.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Duchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühung um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
https://www.wvg.de/ geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzliche vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.
Zum Beispiel: leichte Sprache.