Gemäß Wolfsburger Allgemeinverfügung gilt in den Bussen und in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Einrichtungen des ÖPNV (z.B. Haltestellen, Bahnhöfe) die 3G-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske.
https://www.wolfsburg.de/gesundheit/corona/corona-wichtigste-regelungen